Die Taten liegen Jahre zurück – DNA-Spuren und persönliche Verbindungen zu allen Opfern führten nun zum Schuldspruch.
Brutale Taten
Fast fünfzehn Jahre nach dem ersten und zehn Jahre nach dem zweiten Tötungsdelikt fällt das Urteil: Der Mann soll 2010 im Zürcher Seefeld eine Psychiaterin mit zahlreichen Messerstichen ermordet und 2015 in Laupen BE ein Ehepaar mit einem Hammer oder einer Axt erschlagen haben. Trotz der Brutalität der Taten verzichtet das Gericht auf eine Verwahrung.
Fehler beim DNA-Massentest
An beiden Tatorten fanden Ermittler DNA des Beschuldigten, unter anderem unter den Fingernägeln der Psychiaterin. Dennoch wurde er nach dem Seefeld-Mord zunächst ausgeschlossen, weil bei einem Massen-DNA-Test unter seinem Namen eine falsche Probe erfasst wurde.
Komplize geschickt
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann einen Komplizen zum Test schickte. Erst später fiel auf, dass er als einziger zu allen Opfern persönlichen Kontakt hatte – er war Patient der Psychiaterin und wohnte zeitweise in der Nähe des Ehepaars.
Unschuldsbeteuerungen
Der 47-Jährige plädierte vor Gericht auf Freispruch und erklärte die DNA-Spuren mit zufälligen Begegnungen sowie einer Hauterkrankung. Das Gericht glaubte ihm nicht und sprach ihn wegen dreifachen Mordes schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.