Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes beschlossen und die dazugehörige Verordnung erlassen, wie er am Donnerstag mitteilte. Voraussichtlich tritt es Anfang nächsten Jahres in Kraft. Es ersetzt das kantonale Jagdgesetz von 1929. Der Bund muss die Verordnung noch genehmigen.
Ziel ist es, den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume sicherzustellen, beziehungsweise zu verbessern. Ausserdem soll eine jagdliche Nutzung gewährleistet werden und die von Wildtieren verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren "auf ein tragbares Mass" begrenzt werden, wie es in der Mitteilung heisst.
Weil es immer wieder vorkommt, dass Hunde Wildtiere jagen und verletzen oder Jungtiere eingehen, weil das Muttertier fehlt, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine Leinenpflicht für Hunde.
Neu dürfen Wildtiere, wie etwa Greifvögel, Füchse oder verwilderte Haustauben nicht mehr gefüttert werden. Vom Verbot nicht betroffen sind Futterhäuschen für Singvögel. Auch Wasservögel oder Eichhörnchen dürfen weiterhin mit kleinen Mengen gefüttert werden.