Andreas Kirstein
Der Prämienschock bei der Krankenkasse, explodierende Energiekosten, drohende Mieterhöhungen belasten die Haushalte bis weit in den Mittelstand massiv. In der Stadt Zürich müssen sie heute 75 bis 100 Prozent mehr für Krankenkassenprämien entrichten als für die Steuern. Die Alternative Liste kämpft seit über 20 Jahren hartnäckig und mit Erfolg für eine Stärkung der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien (IPV). Dank einer vom Volk angenommenen AL-Initiative konnten ab 2001 ein höherer Kantonsbeitrag, die Bezugsberechtigung für mindestens 30 Prozent der Versicherten sowie die volle Übernahme der Kinderprämien bei den Anspruchsberechtigten durchgesetzt werden.
Falsche Berechnungen
Ebenso entschieden kämpft sie im Vollzug dafür, die Umverteilungswirkung der IPV zu stärken, und verhilft sie den potenziell Bezugsberechtigten zu ihren Ansprüchen. Leider wurde bereits 2021 aufgrund von falsch berechneten Parametern, namentlich einem zu hoch angesetzten Eigenanteil, das vom Kantonsrat gesetzte Sozialziel von 30 Prozent der Versicherten mit IPV massiv verfehlt. Bloss 25 Prozent kamen in Genuss einer Prämienverbilligung. Knapp 80 000 potenziell Anspruchsberechtigte gingen leer aus, 42,7 Mio. Franken budgetierte IPV-Gelder – 8 Prozent des Totals – blieben ungenutzt liegen. Für 2022 zeichnet sich ein ähnliches Debakel ab. Beide Male versuchten Gesundheitsdirektion und Regierungsrat durch eine Senkung der Eigenanteilssätze, den Schaden im Nachhinein zu begrenzen. Doch statt den viel zu kleinen Kreis der Bezügerinnen zu erweitern, wurden bloss die Pro-Kopf-Zuschüsse der bereits Bezugsberechtigten erhöht.
Nochmals anschreiben!
Die AL fordert nun, dass der Regierungsrat die Sozialversicherungsanstalt SVA anweist, alle Personen, die das Antragsformular 2022 nicht retourniert haben, umgehend nochmals anzuschreiben und auf die Möglichkeit hinzuweisen, noch bis Ende März 2023 Antrag zu stellen. Subsidiär können dies auch die Gemeinden machen. Entsprechende Vorstösse der AL werden Anfang Januar in verschiedenen Gemeindeparlamenten – so auch in der Stadt Zürich – eingereicht.