David Garcia Nuñez
Die Krankenkassenprämien belasten die unteren und mittleren Einkommen massiv. Neben der Miete stellen diese den grössten Ausgabenposten in vielen Haushalten dar. In manchen Fällen betragen sie sogar das Doppelte der Steuerausgaben. Umso wichtiger ist es, dass sich die Politik darum bemüht, dieses Problem zu beseitigen.
Eine gute Nachricht: Es gibt einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Tatsächlich ist es so, dass die Krankenkassenprämienverbilligung gesetzlich verankert ist. Jeder Kanton beschliesst, wie viele Personen er bei der Überwindung dieser Aufgabe unterstützen will. Dank der Annahme einer Initiative der Alternativen Liste konnte 2001 der Anteil der Personen, die einen Anspruch auf die Prämienverbilligung haben, auf 30 Prozent der Versicherten festgelegt werden. Auf diese Errungenschaft ist die AL stolz. Noch stolzer ist sie jedoch auf die Tatsache, dass sie dieses Sozialziel bisher mehrmals gegen die parlamentarischen Angriffe der Regierung verteidigen konnte.
Die schlechte Nachricht: Die Kantonsregierung pfuscht bei der Vergabe von Hilfsgeldern. Die kantonale Gesundheitsdirektion (GD) hat es in den letzten Jahren verpasst, einen einfachen und transparenten Mechanismus zu schaffen, damit alle Berechtigten zu ihrer Prämienverbilligung kommen. Nur 25 Prozent – anstatt die geplanten 30 Prozent – der Prämienzahlenden haben eine finanzielle Unterstützung erhalten. Konkret heisst das, dass knapp 80 000 Menschen leer ausgegangen sind. Oder anders gesagt: Durch ihre Unfähigkeit hat es die GD fertiggebracht, 42,7 Millionen, die für die Verbilligung bereitstanden, nicht anzutasten, sondern der Staatskasse zu retournieren. Ein regelrechter Skandal, wogegen sich die AL erneut wehrt.
Eine weitere gute Nachricht: Das Geld kann noch abgeholt werden. Wir verlangen von der GD, dass sie sofort alle Haushalte kontaktiert, die Anspruch auf die Prämienverbilligung hätten und diese noch nicht beantragt haben. Diese Menschen können bis am 31. März ihren Anspruch geltend machenund das wichtige Entlastungsgeld nachträglich erhalten.
Wir fordern auch eine Vereinfachung des Anmeldesystems. Das aktuelle Formular ist viel zu kompliziert, verwirrend und führt dazu, dass gerade Menschen, die nicht die genügende Sicherheit im Umgang mit Behörden haben, die Verbilligung nicht beantragen. Dieselben Forderungen stellen wir aber auch im Gemeinderat. Das Pennen der kantonalen Regierung soll sich nicht auf den Stadtrat übertragen. Denn viele der Betroffenen dürften in der Stadt leben.