Seit kurzem hängt in der Halle vor dem Helmhaus eine Verbotstafel. Sie verbietet das Musizieren. Dabei ist die Akustik in dieser Halle sehr gut, was dazu geführt hat, dass hier immer wieder Musikanten gespielt haben. Meist waren es vom Niveau her Profis.
«Scheinbar hat sich jetzt das Helmhaus – das Haus für zeitgenössische Kunst? – durch das Musizieren gestört gefühlt und dieses Verbot erwirkt», sagt Myrtha Guggenbühl zu dieser Zeitung. Sie wohnt seit über 25 Jahren in der Altstadt und ist sich einiges gewohnt. «Mir hat diese Musik in der Helmhaus-Halle immer gefallen und ich finde dieses Verbot furchtbar.» Mit ihr leiden wohl nicht wenige Touristen, denn sie haben nun eine nette Attraktion am Limmatquai weniger.
Es kann richtig ins Geld gehen
Doch was für ein Verbot ist das denn überhaupt? «Widerhandlungen werden auf Antrag mit Busse bis zu 2000 Franken bestraft» heisst es eingraviert und auf Amtsdeutsch. Ein Sprecher der Stadtpolizei sagt dazu, dies sei ein sogenannt audienzrichterliches Verbot. Der Kläger könne per Formular direkt an den Stadtammann gelangen und eine Busse verlangen. «Die Stadtpolizei kann lediglich Amtshilfe leisten, etwa, wenn sich Musiker nicht ausweisen können.» Im Gegensatz dazu verhängt die Stadtpolizei manchmal eine Busse, wenn Musikanten zu lange oder an nicht bewilligten Orten spielen. «Das macht in der Regel 40 Franken», so der Sprecher.
Doch wegen des Amtsverbots kann Musikmachen nun richtig ins Geld gehen. Das Stadtammann-Amt kann eine Busse bis zu 2000 Franken ausstellen, dazu kommen üblicherweise wie bei einem Gerichtsverfahren Schreibgebühren. Auf Anfrage bestätigt das zuständige Präsidialdepartement, die Stadt als Eigentümerin habe letztes Jahr beim zuständigen Stadtammannamt das Verbot erwirkt. «Die Halle des Helmhauses ist nicht öffentlicher Grund, sondern Privatgrund, der aber der Stadt Zürich gehört», so ein Sprecher. Das pausenlose, teils elektronisch verstärkte Spielen bis nach 22 Uhr habe nicht nur den Betrieb des Helmhauses und der Wasserkirche gestört, sondern auch zu wiederholten Lärmreklamationen aus der Nachbarschaft geführt.
Kirche widerspricht
«Halt», sagt dazu Patrick Hess, der Geschäftsführer der Altstadtkirchen, zu denen auch die Wasserkirche gehört. «Wir haben bei der Stadt nie reklamiert und auch das Verbot nicht beeinflusst.» Die Musik habe nie gestört. «Zudem haben wir von der Kirche einen diakonischen, also auch sozialen Auftrag.» Ihn stört ausserdem, dass er als Kirchenvertreter bisher nie über den Schritt ans Richteramt informiert wurde.
Es gab schon früher Kritik
Erwirkt wurde das Verbot demzufolge vom Helmhaus. Dies, obwohl das Helmhaus abends ausser am Donnerstag geschlossen ist. Zudem lobt sich die städtische Einrichtung als Anbieter eines «vielfältigen Veranstaltungs- und Vermittlungsprogramms bestehend aus Führungen, (...) Performances, Filmvorführungen und Konzerten». Was offensichtlich eher für das Helmhaus selbst gilt.
Dass die Musikerinnen und Musiker in der Halle vor dem Gebäude nicht nur gut ankommen, beschrieb vor einigen Jahren der «Altstadt-Kurier». Man sei dazu übergegangen, während der Öffnungszeiten des Helmhauses, also von Dienstag bis Sonntag von 11 bis 18 Uhr, am Donnerstag bis 20 Uhr, die Musikanten wegzuschicken. Dies besorgte jeweils der Securitas-Mitarbeiter, wie Daniel Morgenthaler, Kurator beim Helmhaus, dem «Altstadt-Kurier» sagte. Ob nun die Radikalmassnahme mit dem Amtsverbot nützt, wird sich weisen.
Einmalig ist zumindest, dass sich die Kulturabteilung der Stadt missliebige Künstlerinnen und Künstler per audienzrichterlichem Verbot vom Leibe halten will. Das Präsidialdepartement hält fest, man sei nicht per se gegen Strassenmusik: «In der Stadt Zürich ist sie grundsätzlich am Seebecken und auf acht Plätzen in den Quartieren erlaubt. Ausserhalb dieser definierten Gebiete ist das Musizieren auf öffentlichem Grund aber verboten.» Myrtha Guggenbühl bleibt bei ihrer Feststellung: Als Kultureinrichtung so ein Verbot durchzusetzen, sei einfach nur furchtbar.