Albert Leiser
In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird der Gemeinderat das Postulat «Erstellung und Bewirtschaftung eines Verzeichnisses der privaten Autoabstellplätze» der AL behandeln. Mit dem Vorstoss soll es der Stadtverwaltung «jederzeit» ermöglicht werden, zu beurteilen, «wie viele genutzte und ungenutzte private Abstellplätze in einem Perimeter vorhanden» seien. Ich lehne diesen Vorstoss ab.
Einerseits verpflichtet das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) und die städtische Parkplatzverordnung Eigentümer dazu, Anwohnerparkplätze zu erstellen. Nicht nur für Autos, die gemäss PBG in der Regel in einer Tiefgarage angelegt werden müssen, sondern gemäss städtischer Parkplatzverordnung auch für Velos, Lastenfahrräder und deren sperrige Anhänger. Andererseits ist es das erklärte Ziel der Mehrheit von Stadt- und Gemeinderat, Autos aus der Stadt zu verbannen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden unter dem Deckmantel der Realisierung der Velovorzugsouten tausende Parkplätze abgebaut. Was den Druck auf Eigentümer erst recht verstärkt, auf ihren Grundstücken Parkplätze zu erstellen.
Gleichzeitig steigt die Anzahl an Autos in absoluten Zahlen aufgrund der Zuwanderung praktisch Jahr für Jahr an. Auch sollen nach dem Willen der Mehrheit des Stadt- und Gemeinderates die Menschen vermehrt aufs Velo umsteigen. Wo sollen all diese Autos und Velos parkiert werden?
Hinzu kommt, dass die Erstellung von Parkplätzen bzw. von Tiefgaragen mit immer noch strengeren Gesetzen erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht wird. So etwa mit der «Fachplanung Stadtbäume», mit der Eigentümer dazu angehalten werden sollen, zusätzliche Bäume zu pflanzen, was den Bau von Tiefgaragen erschwert, da die Baumwurzeln nicht in tiefere Bodenschichten vordringen können. Aber auch auf kantonaler Stufe werden aktuell im Zusammenhang mit einer Revision des PBG Massnahmen diskutiert, die das Erstellen von Tiefgaragen erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen.
Fazit: Durch die widersprüchlichen Vorgaben des Gesetzgebers sind die Eigentümer in der Bredouille. Und nun sollen sie mit diesem Postulat auch noch dazu verpflichtet werden, beim rot-grünen Lieblingsprojekt des Parkplatzabbaus als Hilfssheriffs der städtischen Behörden zu wirken? Nein, danke! Ein solch massiver Eingriff in die Privatsphäre ist abzulehnen. Ein solches Verzeichnis berücksichtigt zudem nicht, dass gerade in Mietshäusern zahlreiche Einzelbox-Garagen für Veloabstellplätze, Motorradplätze, Werkstätten, Lagerräume, Weinkeller etc. verwendet werden.