Mit 76 Prozent der Stimmen lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Mai 2014 einen nationalen Mindestlohn ab, auch in der Stadt Zürich. Trotz dieses klaren Verdikts wurden in Winterthur, Zürich und Kloten Mindestlohninitiativen eingereicht. In Kloten haben die Stimmberechtigten die Mindestlohninitiative 2021 verworfen. Am 18. Juni kommt nun in Winterthur die Initiative und in Zürich ein Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Der Zürcher Gegenvorschlag will einen Mindestlohn von 23.90 Franken (netto) pro Stunde für alle Arbeitnehmenden, die auf dem Gebiet der Stadt arbeiten. So müssen auch in Gesamtarbeitsverträgen festgelegte Löhne angepasst werden, was abzulehnen ist. In der Schweiz werden Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen von den Sozialpartnern verhandelt, welche die Branchenspezifika kennen. Es kann doch nicht sein, dass eine Partei quasi hintenrum anfängt, einzelne Faktoren dieses Vertrags abändern zu lassen. Gleichzeitig werden niederschwellige Möglichkeiten zum Einstieg in die Berufswelt, auch beispielsweise für Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Berufseinsteiger, schwinden.
Linke Kreise argumentieren, der Mindestlohn helfe den von Armut Betroffenen. Gemäss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit sind von rund 100 000 Armutsbetroffenen im Kanton Zürich nur ca. 20 000 sogenannte Working Poor. Von diesen würden nur gerade ca. 6000 Menschen von einem Mindestlohn profitieren. Alle anderen sind Selbstständigerwerbende oder verdienen über dem Mindestlohn. Daran zeigt sich, dass die Massnahme äusserst ineffizient ist.
Die FDP hat zusammen mit der GLP und der Mitte ein Postulat eingereicht, welches eine Beratungsstelle für Kleinstbetriebe fordert. Dadurch könnten sich die Selbstständigerwerbenden eher aus einer finanziell misslichen Lage befreien und längerfristig mehr verdienen. Genau das sollte auch bei den anderen Working Poor angestrebt werden. In eine höhere Lohnklasse kann man nur mit Aus- und Weiterbildung aufsteigen. In diesem Bereich sind die Arbeitsmarktstipendien ein gutes Mittel, welche auch ausfallendes Einkommen bei Teilnahme an einer berufsspezifischen Weiterbildung oder die Kosten eines Kinderhütedienstes bei abendlichen Veranstaltungen übernehmen.
Für alle Gewerbebetriebe und Unternehmen, welche Mitarbeitende innerhalb der Städte Zürich und Winterthur beschäftigen, bringt der Mindestlohn eine grosse bürokratische Belastung. Zusammen mit GLP, SVP, Mitte und Arbeitgeber- und Gewerbetreibenden vertritt die FDP daher eine klare Position: Stimmen Sie am 18. Juni Nein zu einem kommunalen Mindestlohn.