Pia Meier
Bei allen Velovorzugsrouten, die von der Stadt Zürich ausgeschrieben wurden, gibt es Opposition, vor allem auch wegen des Verlusts von Parkplätzen. Bei der Veloschnellroute Wollishofen, die ab 2026 von der Mutschellen- und Tannenrauchstrasse über die Kilchbergstrasse bis zur Stadtgrenze führen soll, gingen bei der Stadt Zürich 480 Einwendungen ein.
Auch die Nachbarschaftsgemeinschaft Wollishofen, eine Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohner, wehrt sich. «Die Opposition richtet sich nicht gegen Veloschnellrouten an sich, sondern gegen den geplanten Extrem-Ausbau in bereits ruhigen Quartierstrassen und vor Schulhäusern», hält Fritz Klein fest. Im Übrigen weist er darauf hin, dass der Begriff Velovorzugsroute, wie die Stadt sie nennt, in der Gemeindeordnung nicht existiert. Dort stehe Veloschnellroute.
Schwächere Verkehrsteilnehmende schützen
«Die Veloschnellroute war seinerzeit der Auslöser für unsere Opposition», führt Klein aus. «Dieser Anlass hat aber zu weitergehenden Überlegungen geführt.» Zentral an der Opposition sei der Umstand, dass rund um die Schulhäuser und weiteren schülerbezogenen Einrichtungen an der Kilchberg- und der Tannenrauchstrasse derartige Rennstrecken für Velos realisiert werden sollen. Besonders die heutige Kilchbergstrasse sei eine ruhige Quartierstrasse. Dank baulicher Massnahmen wie «Berliner Kissen» und versetzt angeordneter Parkplätze würden die Autos vor den Schulhäusern kaum mit 30 Kilometern/Stunde fahren.
«Problematische Zwischenfälle mit Schulkindern gibt es eigentlich nur bei Velofahrenden», so die Nachbarschaftsgemeinschaft Wollishofen. Die vorgesehene Veloschnellroute werde die Situation für Schüler und Schülerinnen nur verschlechtern. Und: Weil die Hindernisse für Autos entfernt würden, zu neuen Gefahrenquellen zwischen Autos und Schulkindern führen. «Die völlig undifferenzierte Realisierung von Veloschnellrouten in einem übertriebenen Standardausbau, der auf die örtlichen Verhältnisse keinerlei Rücksicht nimmt, stösst im Quartier sogar eingefleischten Velofahrenden auf», sagt Klein. «Selbst diese betrachten die veröffentlichten Pläne für ein unnötiges Unding in einer bereits heute ruhigen Quartierstrasse, in der sie sich als örtliche Radfahrende sehr sicher fühlen.»
Verbesserung für die lokale Bevölkerung
Im Zuge ihrer Abklärungen hat die Nachbarschaftsgemeinschaft Wollishofen festgestellt, wie rudimentär, unsystematisch und einseitig die heutigen Regelungen zum Verkehr in der Zürcher Gemeindeordnung sind. Zum Beispiel würden darin Fussgängerinnen und Fussgänger beziehungsweise Schulkinder als Verkehrsteilnehmende gar nicht erwähnt. Diese Gesamtsituation gab Anlass, nach einer besseren, umfassenden und ausgewogenen Lösung für die Gemeindeordnung zu suchen.
«Wir tragen uns mit dem Gedanken, eine Volksinitiative zur Revision der Gemeindeordnung bezüglich Verkehrspolitik zu lancieren», sagt Klein. Die Nachbarschaftsgemeinschaft Wollishofen hat unterdessen alle im Gemeinderat vertretenen Parteien angeschrieben. Sie verlangt nicht eine radikale Umkehr, sondern eine Systematisierung der Vorgaben in der Gemeindeordnung, eine sachlich begründete Vervollständigung und eine Abstimmung der einzelnen Verkehrstypen aufeinander. Es sollen für die lokale Bevölkerung im Ganzen eine Verbesserung erzielt und nicht irgendwelche Partikularinteressen in den Vordergrund gerückt werden. So wird die explizite Aufnahme von Fussgängern und Fussgängerinnen, insbesondere von Schulkindern als Teilnehmende im Verkehrsgeschehen verlangt. Alle Schulkinder sollen einen sicheren Schulweg haben. Veloschnellrouten bleiben ein Instrument der Verkehrspolitik.
Auch Parkplätze müssen eingeplant werden
«Anstelle einer starren, einheitlichen Vorgabe für das ganze Stadtgebiet erfolgt eine Flexibilisierung von deren Ausbaustandards, abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse, das lokale Verkehrsaufkommen und die Bedürfnisse der Anwohnenden vor Ort», so die Nachbarschaftsgemeinschaft Wollishofen.
Nicht zuletzt sind die Parkplätze, die wegen der Velovorzugsroute Wollishofen in grosser Anzahl aufgehoben werden sollen, ein Thema. Dieser Passus soll wie folgt lauten: «Aufnahme des Angebots von Parkplätzen für Velos und Motorfahrzeuge als Element der Verkehrspolitik, aber nur insofern, als im Rahmen der Gesamtziele der Verkehrspolitik und der örtlichen Verhältnisse möglich. Diese Parkplätze sind auszurichten auf die Bedürfnisse der Anwohnenden, deren Besucher und Besucherinnen und deren Lieferanten sowie für Personen mit Behinderung.» Will heissen: Die Stadt stellt, soweit möglich, auf öffentlichem Grund Parkplätze zur Verfügung.