Mitte Juli 2023 wurden im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten vier Käfer in einer Lockstofffalle gefunden. Daraufhin stellte die kantonale Fachstelle Pflanzenschutz weitere Fallen auf und kontrollierte im Umkreis von einem bis drei Kilometern Wirtspflanzen auf Käfer und Frassspuren. Dabei zeigte sich, dass in Kloten bereits eine kleine Population des Japankäfers besteht. Es handelt sich um den ersten Befall auf der Alpennordseite.
In anderen Kantonen wurden bisher nur einzelne Käfer gefunden. Im Kanton Tessin kommt der Japankäfer seit 2017 vor. Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Frassschäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund dreihundert Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden.
Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.
Verbreitung verhindern
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Gestützt
auf die Vorgaben des Bundes hat das Amt für Landschaft und Natur (ALN) daher einen Befallsherd mit einem Radius von zwei Kilometern um den Fundort sowie zusätzlich eine fünf Kilometer breite Pufferzone ausgeschieden und für diese Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt.
Es gilt zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, damit sich der Käfer nicht weitervermehrt und verbreitet. Käferfallen werden aufgestellt und in den Gebieten rund um die Fussballanlage Stighag, wo die meisten Käfer gefunden wurden, werden Wirtspflanzen des Japankäfers wie Rosen, Obstbäume, Beerensträucher bis Ende Juli einmal gezielt mit einem Insektizid behandelt – sowohl auf öffentlichen Grünflächen als auch in privaten Gärten.
Da die weiblichen Käfer ihre Eier in nassen Böden ablegen, gilt in Kloten ab sofort ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen bis Ende September. Pflanzen in Gartenbeeten und Töpfen dürfen aber gegossen werden. Grüngut, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat und Bodenmaterial darf nicht mehr aus Kloten hinaustransportiert werden. Für die Pufferzone gilt das bis Ende September.
Da sowohl die Population als auch das Areal, auf dem die Schädlinge gefunden wurden, derzeit noch klein ist, bestehen gute Chancen, dass die Käfertilgung gelingt. Bei der Tilgung des Japankäfers hofft die Baudirektion nicht zuletzt auch auf die Unterstützung und Mitarbeit der Bevölkerung.