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Kanton Zürich
02.10.2023
02.10.2023 21:19 Uhr

Kantonsrat empfiehlt Nein zur «Uferinitiative»

Der Seeuferweg sorgt seit Jahren für Diskussionen. Nun soll das Zürcher Stimmvolk entscheiden, ob der Seeuferweg mit Fertigstellungsdatum 2050 in die Verfassung kommen soll. Dafür müssten wohl Villenbesitzer enteignet werden. (Symbolbild)
Der Seeuferweg sorgt seit Jahren für Diskussionen. Nun soll das Zürcher Stimmvolk entscheiden, ob der Seeuferweg mit Fertigstellungsdatum 2050 in die Verfassung kommen soll. Dafür müssten wohl Villenbesitzer enteignet werden. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Kantonsrat hat am Montag entschieden, die «Uferinitiative» zur Ablehnung zu empfehlen. Diese Initiative von links-grüner Seite fordert bis 2050 einen durchgehenden Uferweg am Zürichsee, wenn nötig mit Hilfe von Enteignungen. Abgestimmt wird am 3. März 2024.

Das Parlament beschloss mit 97 zu 74 Stimmen, die «Uferinitiative» abzulehnen. Für die Initiative stimmten SP, Grüne und AL.

Sie kritisieren, dass noch mindestens ein Drittel der Strecke rund um den Zürichsee fehlt – und dies obwohl ein Uferweg seit Jahrzehnten im Richtplan verankert sei und der Kanton dafür jedes Jahr vier Millionen Franken ins Budget aufnehme.

Das Ufer gehört der Bevölkerung

«Es geht überhaupt nicht vorwärts», kritisierte Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach). Für ihn ist das «regierungsrätlicher Schlendrian». SP, Grüne und AL betonten zudem, dass Seeufer gemäss nationaler Gesetzgebung öffentlich seien. Die Ufer des Zürichsees gehörten also eigentlich der Bevölkerung, nicht den Villenbesitzern.

Die «Uferinitiative» würde den Bau eines Uferwegs mit Fertigstellungsdatum 2050 in der Verfassung verankern. Wie viel der Spazierweg kostet würde, ist jedoch schwierig abzuschätzen. Der Regierungsrat nannte Beträge zwischen 370 Millionen Franken bis weit über eine halbe Milliarde Franken, in erster Linie, weil dafür in langen Rechtsstreitigkeiten teures Land enteignet werden müsste.

Die Initianten stellen sich aber auf den Standpunkt, dass die Hausbesitzer am See nur beschränkte Rechte besässen und nicht teuer enteignet werden müssten. Dies, weil es sich beim Ufer des Zürichsees fast komplett um «künstliches» Land handelt, das im 19. und 20. Jahrhundert aufgeschüttet worden war.

Der Kanton hatte sich bei der Abgabe des – damals noch wenig begehrten – Landes gewisse Rechte gesichert, allerdings ist strittig, welche das sind.

«Der teuerste Wanderweg der Schweiz»

Mögliche Enteignungen sind einer der Hauptgründe, weshalb die Bürgerlichen gegen die «Uferinitiative» sind. Das sei klassenkämpferische Zwängerei, sagte SVP-Kantonsrat Domenik Ledergerber (Herrliberg). Auch die SVP sei dafür, den Zugang zum See zu verbessern. «Aber punktuell, nicht mit der Brechstange.»

Man dürfe auch nicht vergessen, dass nicht alle am Zürichsee leben würden. «Das ist ein Luxusprojekt für Seegemeinden, der teuerste Wanderweg der Schweiz.»

«Es geht um Neid»

Für Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich) geht es bei der «Uferinitiative» eindeutig nicht um die schöne Aussicht, sondern um Neid. «Die Initianten gönnen es niemandem, am See zu wohnen.»

Gleicher Ansicht war die Mitte. «Es geht primär um Neid gegenüber jenen, die an privilegierter Lage wohnen», sagte Marzena Kopp (Meilen). Würde es den Initianten um die Natur gehen, würden sich diese sicher nicht dafür einsetzen, dass sich Menschenmassen am Ufer ausbreiten würden, sagte sie weiter.

Die Regierung lehnt die Initiative ebenfalls ab. Sie warnt nicht nur vor den Kosten, sondern bezweifelt ebenfalls, dass ein Uferweg dem Naturschutz diene, wie es die Initianten betonen. «In der Regel sind Menschenmassen nicht dazu geeignet, der Natur zu helfen», sagte Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP).

GLP beschliesst Stimmfreigabe

Die GLP beschloss Stimmfreigabe. Sie brachte selber einen Gegenvorschlag ein, der auf die Landbesitzer Rücksicht nehmen wollte und keinen Zeitpunkt der Fertigstellung enthielt. Dieser Vorschlag hatte jedoch mit 147 Nein zu 22 Ja keine Chance.

Keystone-SDA