«Wir glauben, dass wir mit der Zooseilbahn die perfekte und nachhaltigste ÖV-Verbindung an den Zoo Zürich haben», wird der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl, in einer Mitteilung zitiert. «Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts sind wir unserer umweltfreundlichen Vision einen Schritt nähergekommen.»
Hintergrund des aktuellen Verfahrens laut der Medienmitteilung:
- Die Zürcher Baudirektion setzte im Mai 2019 den Gestaltungsplan für die Zooseilbahn fest. Die Seilbahn erhielt damit nach dem Eintrag in den kantonalen Verkehrsrichtplan durch den Kantonsrat auch die nutzungsplanerische Grundlage.
- Aufgrund von Rekursen gelangte der Fall ans Baurekursgericht.
- Das Baurekursgericht entschied am 21. August 2020, dass es die Rekurse, die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereicht wurden, abweist oder nicht darauf eintritt.
- Da gegen diesen Entscheid Beschwerde eingelegt wurde, musste sich die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, mit der Angelegenheit befassen.
Gegen den aktuellen vorliegenden Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich kann nun innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Sollte dies geschehen, müsste als nächste Instanz das Bundesgericht über den kantonalen Gestaltungsplan urteilen.
Zweites, parallellaufendes Verfahren
- Für den Bau der Zooseilbahn ist neben dem kantonalen Gestaltungsplan auch die Plangenehmigung durch den Bund Voraussetzung. Diese wird erwartet, sobald der kantonale Gestaltungsplan rechtskräftig ist.
- Verhandlungen mit betroffenen Grundeigentümern zum Erwerb der Rechte als Voraussetzung für den Betrieb der Seilbahn laufen.
Wann könnte die Zooseilbahn fahren?
Das heute publizierte Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Zooseilbahn. Eine Prognose, wann die Zooseilbahn in Betrieb gehen könnte, sei aufgrund der vielen Variablen im weiteren Verfahren aber schwierig abzugeben und unter anderem abhängig von allfälligen weiteren Beschwerden und entsprechenden Gerichtsurteilen. Sofern alle kommenden Entscheidungen im Sinne der Zooseilbahn gefällt werden, könnte diese im besten Fall wohl frühestens ab 2028 ihren Betrieb aufnehmen, so die Initianten.
Die Verkehrssituation beim Zoo erfordert dringend Lösungen, vor allem an Spitzentagen. Darüber sind sich sogar die Gegner der Zooseilbahn in Stettbach einig. Es gilt, den öffentlichen Verkehr neben der bisherigen Anbindung mit dem Tram weiter auszubauen. Mit der geplanten Zooseilbahn könne der Zoo Zürich laut den Initianten schnell und komfortabel erschlossen werden. Die Gondeln sind kinderwagentauglich und behindertengerecht, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig.
«Die Zooseilbahn bietet die perfekte Alternative zur Anreise mit dem Auto. Sie verursacht keinen Lärm, produziert keine Abgase und ist sicher», resümiert Andreas Hohl. Ausgangspunkt für die neue Anreise-Alternative ist der ÖV-Knotenpunkt Stettbach.