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Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich machen

Albert Leiser, Gemeinderat FDP, Wahlkreis 9
Albert Leiser, Gemeinderat FDP, Wahlkreis 9 Bild: zvg
Irritierend ist das Vorgehen der Stadt, weil sie den Artikel 110 unserer Kantonsverfassung dermassen einseitig umsetzt.

Kürzlich hat die Stadt beim Hegibachplatz an der Forchstrasse für 29 Millionen Franken 20 Wohnungen aus dem Jahr 1914 gekauft. Um sie zu kaufen, musste die Stadt ins Bieterverfahren gehen, in dem am Ende, wie bei einer Auktion, der Höchstbietende den Zuschlag erhält. Die Stadt war also bereit, mehr als alle anderen privaten Kaufwilligen zu bezahlen. Pro Wohnung hat sie durchschnittlich 1,45 Millionen Franken geboten – alles andere als ein Schnäppchen für über 100-jährige Wohnungen, finanziert aus Steuermitteln.

Dieser Kauf ist nur der letzte auf einer langen Einkaufsliste, wie eine schriftliche Anfrage meiner FDP-Gemeinderatskollegen Përparim Avdili und Michael Schmid vom 15. November zeigt. Demnach hat die Stadt seit Dezember 2022 141 Wohnungen für rund 150 Millionen Franken gekauft. Und dies, obschon der Stadtrat noch anlässlich der Beratung der Neuregelung der Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften im Gemeinderat in Aussicht gestellt hat, dass er mit dieser Kompetenz verantwortungsvoll umgehen werde. Wörtlich steht dazu im Sitzungsprotokoll vom 27. Mai 2020: «Es ist nicht zu erwarten, dass der jetzige Stadtrat oder auch der zukünftige als Grosskäufer auf dem Bodenmarkt auftritt.»

Irritierend ist das Vorgehen der Stadt nicht zuletzt deshalb, weil sie den Artikel 110 unserer Kantonsverfassung dermassen einseitig umsetzt. Darin heisst es, dass Kanton und Gemeinden den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbst genutzte Wohneigentum fördern sollen. Während die Stadt den gemeinnützigen Wohnungsbau mit Hunderten von Millionen Franken an Steuergeldern fördert, um dem Drittelsziel einen Hauch näher zu kommen, erfährt das selbst genutzte Wohneigentum keine Förderung.

Um den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung wahrzunehmen, hat der HEV Kanton Zürich Anfang September zwei Volksinitiativen lanciert. Mit der Wohneigentums-Initiative wird gefordert, dass bei staatlich geförderten Wohnbauprojekten nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern neu auch kostengünstige Wohnungen für das selbst genutzte Wohneigentum erstellt werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass bei staatlich geförderten Projekten Mieten und Eigentum gleichberechtigt behandelt werden. Mit der Starthilfe-Initiative soll die Eigenkapitalhürde gesenkt und somit der erstmalige Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum erleichtert werden.

Sollten Sie ebenfalls der Auffassung sein, dass für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des selbst genutzten Wohneigentums gleich lange Spiesse gelten sollen, dann unterschreiben Sie am besten noch heute die beiden Initiativen unter www.chance-wohneigentum.ch.

In der Rubrik «Aus dem Gemeinderat» schreiben Volksvertreterinnen und -vertreter regelmässig einen Beitrag. Alle im Stadtparlament vertretenen Parteien bekommen hierzu regelmässig Gelegenheit. Die Schreibenden ­äussern im Beitrag ihre persönliche Meinung.

Albert Leiser