Kurz vor Ostern, am 28. März, fand im Friedensrichteramt Kreise 1 und 2 am Tessinerplatz die offizielle Amtsübergabe statt. Nach fast neun Jahren im Amt als Friedensrichterin wurde Beatrice Hess pensioniert. Sie hat das Amt in der Hälfte der laufenden Amtsperiode an Sonja Rueff-Frenkel übergeben. Die kleine Zeremonie fand im Beisein von Vertretern des Präsidialdepartement der Stadt Zürich und des Bezirksgerichts Zürich statt.
Keine Gegenkandidatur
Die Ersatzwahl der neuen Friedensrichterin Sonja Rueff-Frenkel ging im Sommer 2023 über die Bühne. Speziell war, dass diese als stille Wahl stattfand, was seit über 20 Jahren nicht mehr vorgekommen ist in Zürich. Will heissen: Niemand wollte gegen die FDP-Kantonsrätin und ehemalige Stadtratskandidatin Sonja Rueff-Frenkel antreten. Somit bleibt das Amt weiterhin in FDP-Hand. Normalerweise findet ein mehr oder weniger intensiv geführter Wahlkampf zwischen den beiden politischen Lagern «bürgerlich» und «rot-grün» statt. Denn es geht um Einiges an Prestige – und um einen ansehnlichen Verdienst von um die 150'000 Franken pro Jahr.
Bis 30 Millionen Franken
Das Friedensrichteramt Kreise 1 und 2 ist laut Beatrice Hess das grösste Amt in der Schweiz mit durchschnittlich etwa 550 Fällen pro Jahr. Hess hat somit über 5000 Fälle bearbeitet. Die Fälle haben Streitwerte zwischen 50 Franken und zweistelligen Millionenbeträgen. In vielen Fällen konnte Beatrice Hess eine Einigung herbeiführen, dies war immer im Interesse der Parteien und konnte die Gerichte entlasten. Schweizweit Schlagzeilen machte etwa der Streit zwischen der Grossbank UBS und der Swatch-Group. Am Tessinerplatz wurde vor Jahren ein Streitwert von gut 30 Millionen verhandelt, übrigens ohne Einigung.
Schlichten steht im Vordergrund
Sonja Rueff-Frenkel hat laut eigenen Angaben langjährige Verhandlungserfahrung aus ihrer über 20 jährigen Tätigkeit als Rechtsberaterin. Sie ist Rechtsanwältin, was ihr helfen sollte, die teils komplexen Sachverhalte zu verstehen. Aber als Friedensrichterin steht das Schlichten im Vordergrund, getreu nach dem Motto: schlichten statt richten. Bedingung für das Amt ist jedoch keine juristische Ausbildung, gefragt ist mitunter auch gesunder Menschenverstand und eine gewisse Entscheidungsfreudigkeit.