Die Zuführung von Trinkwasser und das Abführen von gebrauchtem Wasser sind zentrale Aufgaben der kommunalen Versorgung. Die Gebühren für diese Dienstleistungen werden in Adliswil im Reglement über die Wasserversorgung (WVR) und in der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) geregelt. Beide waren bisher nicht sehr transparent ausgestaltet. Das soll sich gemäss den Plänen des Stadtrats nun ändern.
Wie in einer städtischen Mitteilung erläutert wird, sieht das neue WVR eine verursachergerechte Benutzungsgebühr vor. Diese setzt sich aus einer Grundgebühr (gemäss Anschlussleistung Wasserzähler) und einer Mengengebühr (gemäss Trinkwasserverbrauch) zusammen. Neu ist auch, dass die Anschlussgebühren für Umbauten nur noch dann erhoben werden, wenn damit eine Erweiterung der anrechenbaren Geschossfläche verbunden ist.
Grundgebühr und Mengengebühr
Die überarbeitete SEVO verzichtet auf eine primär vom Trinkwasserverbrauch abhängige Gebühr. Zum einen sieht sie eine Berücksichtigung aller Nutzenden der Stadtentwässerung vor. Zum anderen führt sie ein, dass sich die Benutzungsgebühr künftig aus einer Grundgebühr (gemäss Anschlussleistung Wasserzähler und der befestigten Grundstücksfläche) und einer Mengengebühr (gemäss Trinkwasserverbrauch) zusammensetzt.
Versickerung fördern
Grundstücke, von denen viel Wasser abfliesst, werden entsprechend stärker belastet. Damit soll gefördert werden, dass nicht verschmutztes Abwasser nach Möglichkeit auf dem Grundstück selbst zum Versickern gebracht wird.
Bei der Wasserversorgung rechnet die Stadt auch in Zukunft mit rund 3,3 Millionen Franken Trinkwassergebühren, bei der Entwässerung mit Betriebsgebühren von rund 4,1 Millionen Franken pro Jahr.
Das WVR und die SEVO unterbreitet der Stadtrat nun dem Grossen Gemeinderat, der als Nächstes darüber befinden wird.