Der Streit um Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse und den versuchsweisen Abbau einer Fahrspur auf der Bellerivestrasse zugunsten von Velostreifen geht in die nächste Runde, wie «NZZ» und «Tages-Anzeiger» am Freitag berichteten.
Mario Fehr sagte nein
Wie schon die Kantonspolizei zuvor hat nun auch die Sicherheitsdirektion unter Regierungsrat Mario Fehr (parteilos) die entsprechenden Verkehrsanordnungen abgelehnt. Dies geht aus Entscheiden der Sicherheitsdirektion hervor, die Keystone-SDA vorliegen.
Anti-Stau-Initiative bindend?
Umstritten ist in beiden Fällen bereits die Zuständigkeit. Die Stadt stellte sich bei beiden Vorhaben auf den Standpunkt, dass eine Bewilligung durch die Kantonspolizei gar nicht notwendig sei. Die Kantonspolizei, und jetzt auch die Sicherheitsdirektion als erste Rekursinstanz, sehen dies unter anderem mit Verweis auf die 2017 von den Stimmberechtigten angenommene «Anti-Stau-Initiative» anders.
Diese verbietet den Abbau von Kapazitäten auf Staatsstrassen, beziehungsweise fordert eine Kompensation auf umliegenden Strassen, falls ein Abbau stattfindet. Zeichnet sich eine solche Situation ab, muss die Kantonspolizei eine Bewilligung erteilen. Diese wurde in beiden Fällen nicht erteilt.
Kanton vermisst ordentliches Gesuch
Im Falle der Bellerivestrasse am Seestrasse macht der Kanton sogar geltend, dass die Stadt bisher formal gar kein Gesuch eingereicht habe, weshalb die Erteilung einer Bewilligung gar nicht möglich sei.
Als nächste Instanz wird sich das Verwaltungsgericht mit den geplanten Änderungen befassen.