Der Bezirksratsentscheid weist «in rechtlicher Hinsicht zentrale Widersprüche» auf, wie die Stadt Zürich am Freitag mitteilte. Der Entscheid des Bezirksrats kann an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Golta will Weiterzug
Zuständig dafür ist der Gemeinderat. Das Sozialdepartement von Stadtrat Raphael Golta empfiehlt dem Gemeinderat, den Beschluss anzufechten. Wer die Beschwerde beim Bezirksrat erhob, ist nicht bekannt.
Eine Mehrheit des Gemeinderats stimmte der Teilrevision der Verordnung im vergangenen August zu. Mit verschiedenen Massnahmen sollte die Qualität der Kinderbetreuung in Kitas erhöht werden. Unter anderem will die Stadt private Kitas finanziell unterstützen, etwa bei Weiterbildungen für die Angestellten, oder damit deren Arbeitsbedingungen und Löhne verbessert werden können.
Subventionsmodell fraglich
Laut der Mitteilung der Stadt stellt der Bezirksratsentscheid auch das Subventionsmodell der Stadt für die Kitas in Frage. Das sogenannte Normkostenmodell stellt nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten in den einzelnen Kitas ab, sondern basiert auf einem durchschnittlichen Normkostenwert pro Betreuungsstunde.
Aus Sicht der Stadt ist dieses Subventionsmodell jedoch zentral für die geplanten Massnahmen. Ohne das Modell könnte die Stadt die Betreuungsqualität in den Kitas laut der Mitteilung praktisch nur verbessern, indem sie komplett auf stadteigene Kitas setzt.