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Stadt Zürich
16.12.2025
16.12.2025 16:43 Uhr

Therapie für «Parkhausmörderin»

Die Frau fand ihre Opfer in Zürcher Parkäusern.
Die Frau fand ihre Opfer in Zürcher Parkäusern. Bild: www.pixabay.com/PublicDomainPictures
Das Zürcher Obergericht wandelt die Verwahrung der zweifachen Mörderin in eine stationäre Massnahme um. Die 52-jährige Caroline H. hat damit erstmals die Chance auf eine Entlassung.

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der «Parkhausmörderin» in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird. Die 52-jährige Österreicherin erhält somit eine Therapie.

Chance auf Entlassung

Das Zürcher Obergericht stimmte dem Antrag auf Umwandlung zu, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen sagte. Caroline H. erhält somit eine Therapie für ihre psychischen Störungen und – sollte diese erfolgreich sein – später die Chance auf eine Entlassung aus dem Gefängnis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Taten 1991 und 1997

Die heute 52-Jährige tötete 1991 in einem Zürcher Parkhaus eine Frau. 1997 kam es ebenfalls in Zürich zu einem weiteren Tötungsdelikt. 2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

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