Das Obergericht hatte den 31-Jährigen im Jahr 2023 wegen Gefährdung des Lebens und weiterer Delikte unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Paranoide Schizophrenie
Weil bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, ordnete das Gericht zudem eine stationäre Massnahme an, dazu kam eine Landesverweisung von sechs Jahren.
Formfehler
Dass sich die Zürcher Justiz nun erneut mit dem Fall befassen muss, liegt an der Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens. Diese hatte die Staatsanwaltschaft gar nicht angeklagt, sondern versuchte vorsätzliche Tötung. Der Eritreer hätte also gar nicht wegen Gefährdung des Lebens verurteilt werden dürfen.
Gottesdienst gestört
Das Obergericht hielt dem Beschuldigten zugute, dass ihm nicht bewiesen werden könne, dass er die Frau habe töten wollen. Mit der Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens habe das Obergericht aber den Anklagegrundsatz verletzt, hielt das Bundesgericht fest.
Versuchte vorsätzliche Tötung
Der Beschuldigte habe nicht damit rechnen können, dass er deswegen verurteilt werden könnte. Das Obergericht wird den Sachverhalt nun unter dem Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung würdigen oder die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückweisen.
Landesverweis belastet schwer
Neben den vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilte das Obergericht den Beschuldigten auch zu einer Geldstrafe von 120 mal 10 Franken und einer Busse von 300 Franken. Unter anderem hatte er ein Feuer in seinem Zimmer verursacht, Polizisten angepöbelt und einen Gottesdienst gestört. Der wichtigste Punkt bei der Verurteilung war für den Eritreer aber die drohende Landesverweisung.