Die Unterbringung und Betreuung von alleine geflüchteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA) haben Stadt und Kanton Zürich in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Grossstrukturen mit zu wenig Platz und Rückzugsmöglichkeiten, zu wenig fachlich qualifiziertem Betreuungspersonal sowie mangelnden Tagesstrukturen führten zu unhaltbaren Zuständen. Die Kinderrechtskonvention wird im Kanton Zürich tagtäglich verletzt. Dies wird auch von den Demokratischen Jurist*innen Zürich und dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz in einem Schreiben an die Sicherheitsdirektion aufgezeigt.
In der Hauptverantwortung: ebendiese Sicherheitsdirektion sowie das ihr unterstellte kantonale Sozialamt. Dieses vergibt den Auftrag für die Betreuung und Unterbringung von MNA in einem fragwürdigen Ausschreibungsprozess. In diesen Wochen laufen die Vertragsverhandlungen. Dazu ist öffentlich noch nichts bekannt.
Bekannt sind hingegen die Fakten, welche der Kanton in der Ausschreibung geschafften hat. Das seit bald zwei Jahren aktive Netzwerk MNA – eine Gruppe aus Fachpersonen im Bereich Kinderrechte, Kinder- und Jugendpsychologie, Sozialpädagogik, Bildung und Politik – hat diese detailliert evaluiert.
Unser Netzwerk erkennt an, dass diverse im Vorfeld gestellte fachliche Inputs aufgenommen wurden. Allerdings bleibt die Ausschreibung in ihrem bisherigen Framework unverändert. Dies führt dazu, dass die für eine kindgerechte Unterbringung und Betreuung zentralen Forderungen nicht beziehungsweise nur ungenügend umgesetzt werden können.
Allerdings bleibt in den aktuell laufenden Vertragsverhandlungen Zeit für eine Kurskorrektur. Dafür muss der Kanton endlich eine dezentrale Betreuung ermöglichen. Schluss mit anonymen Grossstrukturen! Dazu gehört auch, dass verhindert wird, dass die stetige Öffnung und Schliessung von Einrichtungen zu schädlichen Beziehungsabbrüchen zwischen Jugendlichen und ihren Betreuungspersonen führt. Alleine geflüchtete Kinder und Jugendliche dürfen nicht mehr in Einrichtungen untergebracht werden, in denen auch Erwachsene untergebracht werden. Und: Es braucht endlich eine Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus. Von den betreuenden Institutionen – insbesondere der AOZ – braucht es einen offenen und transparenten Dialog über die Umsetzung dieses kantonalen Auftrags. Es kann nicht sein, dass engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezwungen sind, Missstände öffentlich zu machen.
Aktuell ist das Zeitfenster für positive Veränderungen im MNA-Bereich offen. Die Verantwortlichen sind in der Pflicht, ihre Verantwortung für diese Kinder und Jugendlichen und die Sicherstellung ihrer Rechte wahrzunehmen.