Es ist ein wunderbares Gefühl, an Wahltagen zu den Gewinnern zu gehören. Seit ich der CVP 2006 beigetreten bin, kannte ich dieses Gefühl nicht. Mit dem Namenswechsel hat sich das nun geändert. Bereits bei den Gemeinderatswahlen durfte die Mitte den Wiedereinzug in den Gemeinderat feiern. Bei den Kantonsratswahlen gehörte die Mitte zu den Gewinnern und konnte die Anzahl Sitze ausbauen. Am 22. Oktober 2023 kamen die Nationalratswahlen. Die Mitte Kanton Zürich erreichte 8,15% und steigerte den Wähleranteil um 2,10%.
Als Vorstandsmitglied der Mitte-Frauen Kanton Zürich freut es mich, dass wir damit neben dem Sitz unseres bisherigen Nationalrats Philipp Kutter nicht nur zwei zusätzliche Sitze holten, sondern diese mit Nicole Barandun und Yvonne Bürgin an starke Frauen gehen. Mit 28 806 Stimmen, wovon 879 Panaschierstimmen, erreichte ich mein Ziel fast, den Platz zu halten. Ich blicke auf einen tollen Wahlkampf zurück und möchte allen, die mich unterstützt haben, herzlich danken.
Für mich geht die politische Arbeit im Gemeinderat weiter. Hier darf ich in der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mitwirken. Als Aufsichtskommission behandeln wir nur wenig umstrittene Weisungen. Anders war dies bei der Datenschutzverordnung. Hier ging es um die Videoüberwachung. Bei der Frage, wann der Staat z. B. seine Liegenschaften mit Video überwachen darf, verschärfte die links-grüne Mehrheit den Vorschlag des Stadtrates noch und verlangt nun eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für Sachen mit grosser Schadensfolge. Heftig umstritten war dann aber vor allem die Frage, ob die Stadt Zürich die Videoüberwachung durch Private regeln darf. Meines Erachtens ist diese abschliessend durch das Datenschutzgesetz des Bundes geregelt und es besteht kein Spielraum.
Der Stadtrat legte aufgrund zahlreicher parlamentarischer Vorstösse, die eine Regelung forderten, einen äusserst kreativen Vorschlag vor. Er definierte die Mitüberwachung des öffentlichen Grunds durch Private als übermässige und somit bewilligungspflichtige Nutzung des öffentlichen Grunds. Auch hier verschärfte die links-grüne Mehrheit den Vorschlag des Stadtrates noch und strich den Vorschlag, dass die Benutzung bis zu einem Meter Tiefe bewilligungsfrei sein soll. Den bürokratischen Aufwand, die Bewilligungen zu erteilen und die Einhaltung zu prüfen, erachte ich als völlig unverhältnismässig. Ob diese Rechtsauslegung vor einer Beschwerdeinstanz standhält, wage ich stark zu bezweifeln. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine kreative Rechtsauslegung der links-grün dominierten Stadt auf dem Rechtsweg korrigiert würde.