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Das Stromgesetz schadet der Stadt Zürich

Johann Widmer, Gemeinderat SVP, Wahlkreis 10
Johann Widmer, Gemeinderat SVP, Wahlkreis 10 Bild: zvg
Sicher ist nur, dass die Politelite uns bezüglich Kosten dauernd anlügt.

In der zuständigen Kommission des Gemeinde­rates werden die Geschäfte von EWZ behandelt. Beispielsweise Geschäfte zum Ausbau der Solarenergie, zu Investitionen des EWZ in Windparks oder zu neuen Stromzählern, den SmartMetern.

Je nach Ausgestaltung dieser Geschäfte haben deren Auswirkungen einen direkten Einfluss auf die Energiekosten und die Energieverfügbarkeit in der Stadt Zürich. Vornehmlich die nationalen Gesetze beeinflussen als übergeordnetes Recht diese Geschäfte und haben somit Einfluss auf die Einwohner. So sieht das neue Stromgesetz vor, dass die von den EWZ eingebauten neuen SmartMeter (Art. 17abis) nun genutzt werden können, um das Verbrauchsverhalten der Strombezüger zu kontrollieren.

Neu kann das EWZ den SmartMeter mit Wärmepumpe, Boiler, Elektroladestation oder Solaranlage verbinden. Der Bund kann bei Strommangellagen Massnahmen beschliessen, die auch die Stadt Zürich negativ betreffen können. Das Stromgesetz ist eine Mogelpackung! Unter dem Begriff «Flexibiltät» wird in Art. 17c in kaum verständlichen Worten beschrieben, wie der Stromverbrauch «gesteuert» werden kann. Art 9abis verlangt Massnahmen zur Energieeffizienz, die ebenfalls den Endverbraucher betreffen. Die einschneidendste Massnahme dürfte jedoch sein, dass der Tarif ab 1. Januar 2025 alle 15 Minuten angepasst werden kann.

Das bedeutet, dass bei einer Energieknappheit das EWZ dem Endverbraucher über Mittag, wenn alle kochen, einen höheren Tarif verlangen könnte. Die Endverbraucher müssen somit ihr Verhalten ändern und entweder kalt und günstig essen oder den horrenden Tarif zahlen.

Wenn es im Sommer zu viel Solarstrom gibt, könnte das EWZ die privaten Solaranlagen ferngesteuert und ohne Entschädigung abschalten. Wer eine Solaranlage hat, sollte sich auf potenziell weniger Einkommen und eine längere Amortisationsdauer einstellen. Auch der notwendige Ausbau der Energieverteilnetze wird Milliarden kosten und dem einfachen Strombezüger auf der Rechnung belastet (Art. 15b). Auch die Kosten für notwendige Batteriespeicher, um den lausigen Flatterstrom aus der Solar- und Windproduktion zu glätten, werden uns nicht genannt.

Sicher ist nur, dass die Politelite uns bezüglich Kosten dauernd anlügt: «Ein Haushalt mit vier Personen und durchschnittlichem Stromverbrauch wird so rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute.» (Zitat Uvek, 2017). Die effektiven Kosten pro Haushalt dürften bei heutigem Kenntnisstand eher bei mehreren tausend Franken pro Jahr liegen.

Das Stromgesetz schadet somit jedem Einwohner dieser Stadt massiv.

In der Rubrik «Aus dem Gemeinderat» schreiben Volksvertreterinnen und -vertreter regelmässig einen Beitrag. Alle im Stadtparlament vertretenen Parteien bekommen hierzu regelmässig Gelegenheit. Die Schreibenden ­äussern im Beitrag ihre persönliche Meinung.

Johann Widmer