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Diskriminierung der Leistungsstarken

Stefan Urech, Gemeinderat SVP, Wahlkreis 4 und 5
Stefan Urech, Gemeinderat SVP, Wahlkreis 4 und 5 Bild: zvg
Damit öffnet man der Willkür beim Auswahlverfahren Tür und Tor, wie das bis vor kurzem in den USA der Fall war.

Amerikanische Eliteuniversitäten wie beispielsweise Harvard oder Berkeley geniessen einen hervorragenden Ruf. Entsprechend gross ist dort der jährliche Andrang junger Menschen auf einen Studienplatz. Beim Aufnahmeverfahren, das den Zugang zu diesen Universitäten ermöglicht, waren bis anhin aber nicht ausschliesslich schulische Leistungen ausschlaggebend. Jahrelang haben diese Bildungsinstitutionen im Sinne der «sozialen Gerechtigkeit» schwächere Kandidaten mit schwarzer Hautfarbe gegenüber stärkeren weissen oder asiatischen Bewerbern bevorzugt.

Dabei gingen sie folgendermassen vor: Zusätzlich zu den schulischen Tests erfolgte eine Bewertung der «sozialen Kompetenzen». So wurden weisse und asiatische Mathe- und Sprachgenies oft als sozial inkompetente Langweiler abgestempelt, während die Noten von schwarzen Studenten dank diesem Bereich eine unverhältnismässige Aufbesserung erfuhren. Das offen deklarierte Ziel war eine Erhöhung ihrer Quote in der Studentenschaft. Nun hat das oberste amerikanische Gericht diese rassistische Praxis endlich verboten.

Der Zürcher Gemeinderat geht indes in die entgegengesetzte Richtung. Vor wenigen Monaten wurde im Rat das neue Förderprogramm für besonders begabte Schüler an der Volksschule debattiert. Kinder und Jugendliche, die in gewissen Fächern das «Potenzial für Spitzenleistungen» haben, sollen frühzeitig erkannt und in speziellen Zentren teilweise auch von externen Mentoren gefördert werden. Die linken Parteien änderten aber die Vorlage des Stadtrats bezüglich der Aufnahme ins Förderprogramm ab. Es werden nun zusätzlich zur ­Leistungsfähigkeit und zur Leistungsbereitschaft weitere Faktoren miteinbezogen, nämlich das Geschlecht, die soziale Herkunft und der Migrationshintergrund.

Damit öffnet man der Willkür beim Auswahlverfahren Tür und Tor, wie das bis vor kurzem in den USA der Fall war. Niemand bestreitet, dass sozial schwächere Schüler speziell gefördert werden sollen, doch das geschieht im Kanton Zürich bereits auf breiter Front und auf eine sehr grosszügige Art und Weise.

Die geplante Begabtenförderung macht finanziell nur einen winzigen Bruchteil der Förderung für die Leistungsschwachen aus und sollte sich deshalb für einmal ausschliesslich auf die Leistungsfähigen und Willigen konzentrieren, ohne Einbezug anderer willkürlicher Kriterien auf ihre Kosten. Die SVP stimmte im Gemeinderat als einzige Partei gegen diese unfaire Vorlage. Es braucht vielleicht auch hierzulande eines Tages einen Bundesgerichtsentscheid, um die Willkür beim Aufnahmeverfahren ins Begabtenförderungsprogramm zu verbieten.

In der Rubrik «Aus dem Gemeinderat» schreiben Volksvertreterinnen und -vertreter regelmässig einen Beitrag. Alle im Stadtparlament vertretenen Parteien bekommen hierzu regelmässig Gelegenheit. Die Schreibenden ­äussern im Beitrag ihre persönliche Meinung.

Stefan Urech