Die definitive Einführung der Tagesschule erfolgt gestaffelt über alle Schulkreise bis zum Schuljahr 2030/31. Eines der Grundprinzipien der Tagesschule ist der sogenannte «gebundene Mittag». Dieser ermöglicht es, dass Schülerinnen und Schüler, wenn sie am Nachmittag Unterricht haben, über Mittag beaufsichtigt in der Schule bleiben können und unter anderem eine Mahlzeit erhalten. Hierfür wird ein Einheitstarif pro Kind und Tag verrechnet, welcher von einer Mehrheit des Gemeinderats auf sechs Franken gesenkt und im Rahmen der Abstimmung vom 25. September 2022 deutlich von den Stimmberechtigten angenommen wurde.
Ergänzend dazu stehen «ungebundene Betreuungsangebote» für Randzeiten und Tage mit unterrichtsfreien Nachmittagen zur Verfügung. Diese werden einkommensabhängig verrechnet. Die gebundene Mittagsbetreuung (inklusive ungebundene Betreuungsangebote) gibt es nur in der Tagesschule. Die Regelschule bietet bloss die ungebundene Mittagsbetreuung an. Auf das Schuljahr 2023/24 sollen die Maximaltarife für die ungebundene Mittagsbetreuung an den Regelschulen derjenigen der Tagesschulen angepasst und von 33 auf 18 Franken gesenkt werden. Diese Anpassung zeigt aber auch, dass Eltern von Kindern, die (noch) nicht in den Genuss von einem Tagesschulangebot kommen, deutlich mehr für die Mittagsbetreuung ausgeben müssen.
Hier setzt die GLP-Fraktion mit einer schriftlichen Anfrage ein, sie ist im Moment noch pendent beim Stadtrat. Wir stellen nachfolgende Fragen:
Erstens: Gab diese Änderung bereits Anlass zu Beschwerden von Eltern?
Zweitens: Wie wird die Ungleichbehandlung gegenüber unzufriedenen Eltern erklärt – vor allem vor dem Hintergrund, dass kein Recht auf freie Schulwahl besteht?
Drittens: Zeichnen sich bereits entsprechende Änderungen bei den eingegangen Zuteilungsgesuchen ab? Kann der Stadtrat eine Zustellung von Zahlen von Gesuchstellenden angeben, die explizit eine Zuteilung in eine Tagesschule wünschen?
Viertens: In gewissen Schulkreisen stehen Regelschulen und Tagesschulen in naher Distanz (beispielsweise Freilager und Untermoos), was bedeutet, dass die Schulzuteilung bisweilen dem Zufall geschuldet ist. An wie vielen Standorten trifft das aktuell und in den nächsten Jahren zu?
Fünftens: Wurde bei der Planung zum Einstieg der Schulen in den Tagesschulbetrieb darauf geachtet, dass es zu möglichst wenig Ungleichbehandlung in der «Nachbarschaft» kommt?
Als GLP-Fraktion sind wir gespannt, wie der Stadtrat die aktuelle Situation einschätzt beziehungsweise ob er Handlungsbedarf erkennt. Une histoire à suivre.