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Enthemmt Steuergelder verschleudern

Martin Götzl, Gemeinderat SVP, Wahlkreis 11
Martin Götzl, Gemeinderat SVP, Wahlkreis 11 Bild: zvg
Die hohen Abgangsentschädigungen gehören eliminiert.

In fragilen Zeiten werden viele Menschen den Gürtel enger schnallen müssen. Steuergelder sind von der Bevölkerung hart erarbeitet worden. Der Staat muss damit sorgsam umgehen. Dubios ist, wie frivol das Polit-Establishment Geld ausgibt. Mit dem Credo «es ist ja nicht meines, sondern das Geld der anderen». Schwindelerregende Baukran-Horizontansicht. Ratternde Betonmischer. Hyperrege Bautätigkeit mit exzessiven Kostenüberschreitungen. Kongresshaus, Schulhaus, Wache Nord usw. Beim Sportzentrum Oerlikon, einst für 190 Mio. budgetiert, soll nun ein Luxus-Badetempel für 400 Mio. gebaut werden. Wo bleiben die Vernunft und die Zweckmässigkeit? Kürzlich wurde das Budget 2024 mit 10,96 Mia. verabschiedet.

Vor zehn Jahren waren es noch smarte 8,4 Mia. Zudem wird 2024 Fremdkapital von 2,1 Mia. benötigt, trotz rekordhohen Steuereinnahmen. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Ausserdem Parlamentarier, welche sich selbst bevorzugen. Jede/-r Gemeinderat/-rätin erhält für ein ca. 20%-Arbeitspensum eine jährliche Entschädigung von etwa 15 000 Franken. Eine Gemeinderatsmehrheit (SP, Grüne, AL, GLP, Mitte, EVP) will sich nun mehr Geld zuschanzen. Vereinzelte enthemmte Stimmen plädieren gar für eine Verdoppelung. Masslos, die SVP hat dies dezidiert abgelehnt! Wir möchten auch keine goldenen Fallschirme für Behördenmitglieder. Fürstliche Abgangsentschädigungen gehören abgeschafft.

Stadträte und andere Behördenmitglieder erhalten beim Ausscheiden (Rücktritt, Nichtwiederwahl o. Ä.) eine Abgangsentschädigung. Das Entschädigungsregime der Stadt Zürich lässt aufhorchen. Die letzten 15 Jahre wurden 7,1 Mio. an 21 ehemalige Behördenmitglieder gezahlt. Das spektakulärste Beispiel war SP-Stadträtin Nielsen. Sie trat freiwillig nicht mehr zur Wiederwahl an und erhielt dafür eine Abfindung von über 850 000 Franken. Eine SVP-Volksinitiative will die Abgangsentschädigungen nun eliminieren. Erstens, weil die Löhne der Amtsträger bereits sehr hoch sind. Sie widerspiegeln die Qualifikation, die Führungsfunktion und die Exponiertheit des Amtes. Zweitens, weil freiwilliges Ausscheiden keine Abgangsentschädigung nach sich ziehen darf. Denn der Entscheid trifft das Behördenmitglied selbst. Drittens, weil die Behördentätigkeit eine fachliche Qualifikation voraussetzt, aufgrund derer die Personen in die Ämter gewählt wurden.

Diesen Personen ist es zuzumuten, ihre berufliche Neuorientierung rasch zu organisieren. Die Ausnahme ist, dass eine Entschädigung einzig Stadträten vorbehalten bleibt, jedoch nur bei unfreiwilligem Ausscheiden, mit maximal einem Jahreslohn als Abgangsentschädigung. In der kommenden Abstimmung wird entscheiden, ob die Reduzierung von Abgangsentschädigungen mit der Volksinitiative oder dem Gegenvorschlag umgesetzt wird. Wir alle können dem enthemmten Polit-Establishment am 3. März eine gelbe Karte zeigen. Das Verdikt: Verschleuderung von Steuergeld. Bereits jetzt danke für Ihre notwendige Zäsur der Unersättlichkeit.

In der Rubrik «Aus dem Gemeinderat» schreiben Volksvertreterinnen und -vertreter regelmässig einen Beitrag. Alle im Stadtparlament vertretenen Parteien bekommen hierzu regelmässig Gelegenheit. Die Schreibenden ­äussern im Beitrag ihre persönliche Meinung.

Martin Götzl