In der 21. Ausgabe der Zeitung «P. S.» auf Seite 11 schrieb ich vor einigen Wochen über die sich in der Pipeline befindenden Initiativen, welche eine sozial gerechte und ökologische Verdichtung ermöglichen können. Nun schreibe ich hier über ein politisches Instrument, welches diese gerechte und ökologische Verdichtung torpediert: die Hochhausrichtlinien der Stadt Zürich.
Verdichtung heisst grob gesagt, anstatt in die Breite in die Höhe zu wachsen. Angesichts dessen klingen Hochhausrichtlinien wie angebracht, allerdings schliessen sie von Gesetzes wegen eine Verdichtung ausdrücklich aus! Im kantonalen Planungs- und Baugesetz lautet Artikel 284, Absatz 3: «Die Ausnützung darf nicht grösser als bei einer gewöhnlichen Überbauung sein; eine Ausnahme ist ausgeschlossen.» Selten ist ein Gesetz so deutlich.
Bei einem Bau über die Hochhausrichtlinien entsteht also kein Quadratmeter zusätzliche Geschossfläche. Was sich ändert, ist allein, wie hoch die festgeschriebene Geschossfläche gestapelt werden darf. Im Gegenteil geht bei Hochhäusern sogar wertvolle Geschossfläche für die Gebäudetechnik verloren, wodurch schlussendlich sogar Fläche resultiert. Dass die Hochhausrichtlinien nicht zur Verdichtung beitragen, sagte bei der Vorstellung der neuen Hochhausrichtlinien am 7. Dezember 2022 selbst die bei deren Überarbeitung federführende Direktorin des Amts für Städtebau, Katrin Gügler.
Die Immobilienkonzerne freuen sich trotzdem über die Hochhausrichtlinien, denn selbst für die kleinere Fläche lassen sich durch die Aussicht in den oberen Etagen teure Eigentums- und Mietwohnungen erstellen. Dass diese für die breite Bevölkerung der Stadt Zürich unerschwinglich sind, ist den Konzernen, solange sie genug reiche Abnehmerinnen und Abnehmer finden, egal. Da sich die Bodenpreise danach richten, wie viel Geld auf der Parzelle generiert werden kann, treibt die Möglichkeit, Luxusapartments in luftigen Höhen zu bauen, diese weiter in die Höhe.
Somit entstehen nicht nur auf der Parzelle mit dem Hochhaus keine günstigen Wohnungen, sondern es wird durch die hohen Bodenpreise auch der Bau von genossenschaftlichen und städtischen Wohnungen verteuert. Dies, da die bezahlten Bodenpreise, unabhängig davon, was darauf gebaut wird, durch die späteren Mieten finanziert werden müssen.
Mehr als anderthalb Jahre nach deren Vorstellung am 7. Dezember 2022 werden die überarbeiteten Hochhausrichtlinien dem Gemeinderat zur Behandlung überwiesen werden. Dort ist angesichts der sich verschlimmernden Mietenkrise und Gentrifizierung in der Stadt Zürich, aber auch des Netto-Null-Ziels eine kritische Auseinandersetzung damit nötig.